Der 10. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel hat heute entschieden, dass steuerfreie Zuschläge aus Sonntagsarbeit und Nachtschichten nicht in die Berechnung des Elterngelds einfließen. Ein Vater von Drillingen hatte geklagt, weil die Zuschläge, die er für Sonntags-, Feiertags- bzw. Nachtarbeit erhalten hatte, bei der Festsetzung der Höhe des Elterngelds nicht berücksichtigt worden waren.Das Sozialgericht Marburg [...]

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