Schweiz: Die Macht der Mütter
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- 1st-September-2008 #1
Schweiz: Die Macht der Mütter
Die Macht der Mtter ( NZZ Online)
Die Macht der Mütter
Vereinigung geschiedener Väter beklagt Indifferenz der Behörden
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Wenn eine Mutter nicht will, dass sich ihr geschiedener Mann weiter um die Kinder kümmert, hat der Vater kaum Möglichkeiten, sein Besuchsrecht durchzusetzen. Mehr noch als diesen Missstand beklagt der Zürcher Verein Mannschafft die Rolle der Behörden.
cn. Kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes verlässt eine Frau ihren Mann, um alleine auf Weltreise zu gehen. Anderthalb Jahre später kommt sie zurück, um es erneut mit dem Familienleben zu probieren. Es klappt nicht, die Frau verreist erneut und lässt den Mann mit dem Kleinkind zurück. Als sie nach einiger Zeit wieder heimkommt, hat sie ihre Muttergefühle entdeckt und fordert das Sorgerecht für das Kind. Der Mann, der sein Kind in den ersten Jahren allein aufzog und dafür sein Arbeitspensum halbierte, darf es nun alle zwei Wochen besuchen.
Mütter und Behörden als Urteilsinstanz
Die Geschichte, die anmutet wie eine moderne Legende, erfunden von einem frustrierten Vater, ist nur eines von vielen Beispielen aus dem Erfahrungsschatz des Kinderpsychologen Allan Guggenbühl. An einer Medienorientierung in Zürich, zu welcher der Verein Mannschafft, eine Interessengemeinschaft geschiedener Männer, geladen hatte, kritisierte der Kinderpsychologe die gängige Scheidungspraxis. Väter könnten die Beziehung zu ihren Kindern nur aufrechterhalten, wenn die Mütter dies auch zuliessen.
Häufig erlebt Guggenbühl, dass sich die Mutter und die zuständige Vormundschaftsbehörde als beurteilende Instanz über die erzieherischen Fähigkeiten des Vaters gebärden. Da werde dann beklagt, dass das Kind vor dem Spaziergang keine Mütze angezogen und Fertigpizza gegessen habe oder dass sich Vater und Kind nur Eishockeyspiele am Fernseher angeschaut hätten. Auch von Müttern gern vorgebrachte Einwände wie: das Kind wolle den Vater gar nicht besuchen, könne nach den Besuchen nicht schlafen und sei danach häufig krank, würden von den Behörden selten kritisch hinterfragt. Solange ein Vater mit seinem Kind anständig umgehe, postulierte Guggenbühl, dürfe ihm der Kontakt aber nicht verweigert werden. Das Kind habe das Recht auf eine Beziehung zum Vater - auch wenn dieser nicht perfekt sei.
Besuchsregeln werden kaum eingehalten
Kritisiert wurde vom Verein Mannschafft auch die Tatsache, dass in der Regel die Mutter das alleinige Sorgerecht für die Kinder zugesprochen erhält. Die gemeinsame elterliche Sorge, die in der Schweiz die Einwilligung beider Elternteile voraussetzt, ist nur für 27 Prozent aller Scheidungskinder gelebter Alltag. 16 369 der im Jahr 2005 registrierten Scheidungskinder (73 Prozent) wurden einem der beiden Elternteile zugesprochen: in 92 Prozent der Fälle der Mutter. Laut einer Untersuchung der Basler Rechtsprofessorin Ingeborg Schwenzer, die an der Medienorientierung zitiert wurde, werden die vom Gericht festgehaltenen Besuchsregeln nur in etwa 20 Prozent aller Scheidungsfälle eingehalten.
Verletzungen des Besuchsrechts, klagte Michel Craman von «Mannschafft», würden von den Behörden in der Regel als «nicht kindeswohlrelevante Elternzwiste» abgetan. Jedes helfende Eingreifen werde verweigert. Vätern bleibe deshalb nur die Möglichkeit, die Vollstreckung gerichtlicher Entscheide einzuklagen und das Kind mit Hilfe polizeilicher Massnahmen zu sehen. In der Praxis werde diese brachiale Methode aber sowohl von den Vätern als auch den zuständigen Behörden abgelehnt. Um betroffenen Vätern zu helfen und um weitere Belege für die als Unrecht empfundene Behördenpraxis zu sammeln, hat der Verein Mannschafft nun ein rund um die Uhr besetztes «Nottelefon» eingerichtet.
Das Vereinslokal von «Mannschafft» befindet sich an der Konradstrasse 55 in Zürich. Die Nottelefonnummer lautet 044 362 99 80. Mannschafft - bei Trennung und Scheidung - Start.
Disclaimer:The men's and fathers' movement needs to make sure it never sees females as the enemy,but only misandry--whether from females or from males.If not, we'll become like the bigoted feminists that this movement was formed to oppose.Glenn Sacks
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Re: Schweiz: Die Macht der Mütter
Ja, sowas gibt es auch in Oesterreich, da hat sich ein Richter scheiden lassen, weil seine Frau in eine seltsame Sekte eingetreten ist und ihr die Familie gleichgueltig war. Trotzdem erhielt sie das Haus, das Sorgerecht und der Ex-Gatte musste Kindergeld und der Frau Alimente zahlen.
Der Mann, ein RICHTER (ersparte sich durch seinen Beruf den teuren Rechtsanwalt) machte 5 Jahre lang Eingaben (mehr als 90 Beschwerden) - alles sinnlos.
Dann hatte er die grossartige Idee, die Veterinaerbehoerden zu alarmieren, er hatte auch seinen Schaeferhund nicht mehr gesehen, das arme Tier muss ja halbverhungert sein. Unglaublich, 48 Stunden spaeter steht der Tierarzt vor der Tuer der Ex-Gattin, Eintritt verweigert, und schon 3 Stunden spaeter kommt die Polizei, mit Aufsperrdienst, Ex-Frau verhaftet und der halbtote Hund und die 3 verwahrlosten Kinder wurden gerettet...
Ja, der Hund ist den Behoerden schon mehr wert als die Kinder...
Unglaublich...der Fall ging vor ein paar Jahren durch die ganze deutschsprachige Presse, die Kinder waren 5 Jahre im Keller eingesperrt...Yohan's
MASCULISTADVICE.BLOGSPOT.COM
Let's do something...Why remain silent?Let's talk back to unreasonable feminist demands.
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